Formalia und Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingetragen.

 

In meiner Privatpraxis biete ich Therapien an, deren Kosten von den meisten Privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfestelle übernommen werden. Gesetzlich Krankenversicherte können die Therapien im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens von ihren Krankenkassen bezahlt bekommen.

Gesetzlich Krankenversicherte

In meiner Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Aufgrund der oft langen Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz besteht jedoch für gesetzlich versicherte Patienten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Kostenerstattungsverfahren behandelt zu werden. Der rechtliche Hintergrund beim Kostenerstattungsverfahren ist die Verpflichtung gesetzlicher Krankenkassen, ihren Versicherten Psychotherapie in einer zumutbaren Wartezeit zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V).

Generell richten sich die Kosten auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Weitere Informationen zum genaueren Vorgehen im Kostenerstattungsverfahren.

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

In der Regel übernehmen die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Approbation berechtigt mich, mit privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Da die Vertragsbedingungen jedoch sehr unterschiedlich sein können, informieren Sie sich vorher über Ihre individuellen Vertragsbedingungen bzw. erkundigen sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse.

Durch die Beihilfestelle ist eine Kostenübernahme bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in jedem Fall möglich.

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Einzeltherapie Ihres Kindes selbst zu übernehmen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle.

Natürlich werde ich die zu erwartenden Kosten zuvor mit Ihnen besprechen. Bei therapeutischen Maßnahmen orientiere ich mich immer an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).